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Leistungen für Bildung für Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Voraussetzung ist ein Sozialleistungsbezug. In Einzelfällen können auch Personen, die die Bedarfe der Bildung und Teilhaben nicht oder nur teilweise finanzieren können, Leistungen gewährt werden. > Weitere Informationen
Die Elisabeth-Selbert-Schule nutzt die umfangreichen Funktionen des Schulportals Hessen, das den hessischen Schulen vom Hessischen Kultusministerium bereitgestellt wurde. Wie in anderen Zusammenhängen auch, möchten wir Sie über die datenschutzrechtlichen Bestimmungen aufklären und benötigen ebenso Ihre Einwilligung in die Nutzung sowie der Speicherung notwendiger personenbezogener Daten. Im Folgenden finden Sie alle Unterlagen.
Foto‑, Bild- und Tonaufnahmen sind personenbezogene Daten, die in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ein besonders zu schützendes Gut darstellen. Über die genauen Bestimmungen in der Verordnung informieren wir Eltern und Schüler*innen unserer Schule in den folgenden Dokumenten.