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Service

Auf dieser Seite finden Sie zu verschiedenen Themen Informationen und Formulare zum Herunterladen.

Rund ums Sekretariat

Bildung und Teilhabe

Leistungen für Bildung für Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Voraussetzung ist ein Sozialleistungsbezug. In Einzelfällen können auch Personen, die die Bedarfe der Bildung und Teilhabe nicht oder nur teilweise finanzieren können, Leistungen gewährt werden. > Weitere Informationen

iPads und datenschutzrechtliche Informationen

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