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Auf die­ser Seite fin­den Sie zu ver­schie­de­nen The­men Infor­ma­tio­nen und For­mu­lare zum Her­un­ter­la­den.

Leis­tun­gen für Bil­dung für Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die das 25. Lebens­jahr noch nicht voll­endet haben, sowie Leis­tun­gen für Teil­habe am sozia­len und kul­tu­rel­len Leben in der Gemein­schaft für Per­so­nen bis zur Voll­endung des 18. Lebens­jah­res. Vor­aus­set­zung ist ein Sozi­al­leis­tungs­be­zug. In Ein­zel­fäl­len kön­nen auch Per­so­nen, die die Bedarfe der Bil­dung und Teil­habe nicht oder nur teil­weise finan­zie­ren kön­nen, Leis­tun­gen gewährt wer­den. > Wei­tere Infor­ma­tio­nen

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